Überwachung im Rahmen der TS EN 442-2 Norm:
Die Inspektionsdienstleistungen im Rahmen der TS EN 442-2 Norm umfassen Heizkörper und Konvektoren, die in zentralen Heizsystemen für Wohngebäude installiert werden und mit Wasser oder Dampf bei Temperaturen unter 120 °C von einer Fernwärmequelle versorgt werden (diese werden künftig als "Heizgeräte" bezeichnet).
Diese umfassen:
Dieses Zertifizierungssystem gilt nicht für ventillatorunterstützte Heizkörper und Konvektoren sowie für unabhängige Heizgeräte.
Komponenten (z. B. Ventile, Überwachungsgeräte für den Fluoranteil, etc.)
Der bestehende Inspektionsdienst legt die Anforderungen für Tests, Überwachung und Zertifizierung des Produkts fest.
Bedingungen und Testanforderungen:
Die folgenden Referenzdokumente bilden die Grundlage für Tests und Zertifizierungen.
Für datierte Referenzen ist nur die gedruckte Version gültig.
Für undatierte Referenzen ist die neueste Ausgabe des genannten Dokuments (einschließlich aller Änderungen) gültig.
Produktspezifikationen:
Begrenzung der Abweichungen (Größen und Toleranzen):
Unter Berücksichtigung der Maßtoleranzen werden die in den Entwurfszeichnungen angegebenen Maße eingehalten. Zusätzlich zu den Anforderungen der EN 442-2 dürfen die in Tabelle 3 angegebenen Maße für das entsprechende Heizgerät nicht überschritten werden. Die Anforderungen an die Materialeigenschaften der feuchten Heizflächen und die Wanddicke sind in EN 442-1, Abschnitt 4.1 definiert.
Materialien:
Die Materialien, die für die Herstellung von Heizkörpern und Konvektoren verwendet werden, müssen den Anforderungen von EN 442-1, Abschnitt 4.2 entsprechen.
Reaktion auf Feuer:
Heizgeräte, die in der Klasse A11 eingestuft sind und nicht getestet wurden, gelten als nicht akzeptiert, es sei denn, sie sind nicht beschichtet und weisen eine Dicke von 1,0 mm und eine Masse von 1,0 kg/m² pro Flächeneinheit auf.
Für Heizgeräte, deren Beschichtung eine Dicke von 1,0 mm oder eine Masse von 1,0 kg/m² überschreitet oder aus anderen Materialien besteht, die nicht in Fußnote 2 genannt sind, müssen die Geräte gemäß EN 13501-1 und den dort angegebenen Standards getestet und klassifiziert werden.
Es sollte nur ein Modell getestet werden, um die Reaktion eines Typs zu bewerten.
Entsorgung von gefährlichen Stoffen:
Oberflächenbehandlungen dürfen keine chemischen Stoffe enthalten, die für Baustoffe verboten sind. Die Freisetzung gefährlicher Stoffe muss den entsprechenden Richtlinien der Europäischen Gemeinschaft entsprechen (insbesondere EU-Verordnung Nr. 1907/2006 (REACH)).
Dichtungsverdichtung und Druckbeständigkeit:
Die Eigenschaften der Artikel 4.5 und 4.7 von EN 442-1 sind anwendbar. Der maximale Betriebsdruck sollte in den technischen Dokumentationen des Herstellers angegeben werden. Wenn Heizgeräte des gleichen Typs für unterschiedliche Betriebsdrücke hergestellt werden, sollten Heizkörper und Konvektoren für höhere Betriebsdrücke klar gekennzeichnet werden (z. B. mit einem Etikett).
Oberflächenfehler:
Gemäß Artikel 4.8 von EN 442-1 sollten Heizgeräte von Graten befreit sein, die Verletzungen verursachen könnten.
Nominale thermische Ausgänge:
Die in diesem Standard behandelten Heizkörper und Konvektoren müssen gemäß Artikel 5.8 von EN 442-1 auf ihren thermischen Ausgang getestet und die thermischen Ausgangswerte in [W] angegeben werden.
Thermische Ausgabe unter verschiedenen Betriebsbedingungen:
Wenn erforderlich, sollte die thermische Ausgabe der Heizkörper und Konvektoren gemäß den Anhängen C und D von EN 442-2:2014 unter verschiedenen Betriebsbedingungen bestimmt und als charakteristische Gleichung und zugehörige Exponenten angegeben werden.
Haltbarkeit:
Die Korrosionsschutzanforderungen gemäß Artikel 4 von EN 442-1 können auch durch andere Methoden (z. B. Verzinkung, Chrombeschichtung, Anodisierung oder hochlegierter Stahl, Kupfer usw.) erreicht werden.
Der Korrosionsschutz durch das Beschichten des Heizgeräts gemäß Artikel 5 von EN 442-1 muss überprüft und in der Herstellererklärung nach Anhang D dokumentiert werden.
Beobachtung durch den Hersteller:
Der Hersteller muss ein Qualitätsmanagementsystem haben. Die Überprüfung wird in der Herstellererklärung nach Anhang D durchgeführt.
Kennzeichnung und Katalogdaten:
Kennzeichnung:
Heizgeräte und deren Verpackung müssen mit den folgenden Merkmalen lesbar und dauerhaft gekennzeichnet sein (siehe auch Artikel 6.3):
Katalogdaten / Begleitdokumente:
Zusätzlich zu den oben angegebenen technischen Spezifikationen müssen die technischen Dokumente (insbesondere die Begleitdokumente) folgende Informationen enthalten:
Inspektionsdienstleistungen im Rahmen der EN 442-2 Norm umfassen: